|

Marcus Menzel
Tierarzt
Zusatzbezeichnung:
- Betreuung von
Pferdesportveranstaltungen
sonstige
Qualifikationen:
- Ausstellung von Equidenpässen
Thurmading 2
84568 Pleiskirchen
Tel: 08728 445
Handy:
Menzel: 0171 69900 11
Osl: 0171 69900 43
Nömaier: 0171 69900 18 E-Mail:
info@pferde-praxis.com Kleintiersprechstunde
nach individueller Absprache |
| |

|
Vorab:
Durch die folgenden Informationen möchten wir Sie
keinesfalls in Panik versetzen oder dazu drängen, Ihr Pferd gegen
das West Nil Virus impfen zu lassen.
Wir wollen lediglich unserer Informationspflicht nachkommen. Über
die Möglichkeit der Impfung informieren wir Sie gerne persönlich
in einem Gespräch.
Fakts:
West Nil Virus : ANZEIGENPFLICHTIGE Erkrankung
(Ausbruch und Verdacht MÜSSEN der Behörde gemeldet werden)
Allgemeine Informationen:
- weltweit verbreitetes Virus (Flavivirus / Arbovirus)
- große Bedeutung v.a. Juni / Juli-Oktober
- Übertragungswege:
Infizierter Vogel (muss nicht klinisch krank sein) z.B. Ente, Gans,
etc) infiziert Stechmücke (zumeist Culex, etc)
oder die Stechmücke
infiziert einen gesunden Vogel [beide Wege möglich]
=> die infizierten Stechmücken infizieren entweder den
Menschen oder das Pferd
!! bislang gibt es keinen Nachweis für eine Infektion der
Stechmücken durch Menschen oder Pferde.
!! Es gibt keine Übertragung zwischen Mensch und Pferd
!! Es gibt keine Übertragung zwischen Pferd und Pferd
!! Es gibt keine Übertragung von Mensch zu Mensch
- Übertragungswahrscheinlichkeit: bei 1:30.000 Stichen
- Inkubationszeit bis sichtbare Erkrankungsformen auftreten:
3-15
Tage
- klinische Symptome: Fieber, Appetitverlust, Depression,
neurologische defizitäre Symptome
- Mortalitätsrate der Pferde (derzeitiger Stand: 20-57%)
- Diagnostik: - direkte PCR Untersuchung am lebenden Tier
- indirekter ELISA Test
- Prophylaxe:
- Vermeiden der Stechmücken sowie alle damit verbundenen Maßnahmen
- West Nil Virus Impfung Grundimmunisierung ab einem Alter von 6
Monaten möglich
- Abstand zwischen zwei Grundimmunisierungen: 3-5 Wochen
- Wiederholungsimpfungen: alle 12 Monate
- Abstand zwischen den sonst üblichen Impfungen und der West Nil Virus Impfung: mindestens 2 Wochen
|

|
Giftpflanzen Info:
Grundsätzlich werden von giftigen Pflanzen
Stoffe abgesondert, die Pferde vom Verzehr dieser Pflanzen abhält.
Dennoch sollten Sie aus triftigem Grunde auf folgende Pflanzen
immer ein wachsames Auge werfen (weder verfüttern noch auf der
Pferdeweide vorfinden)
 | Adlerfarn, Akazie, Aronstab, Blauer Eisenhut, Buchsbaum,
Eibe, Eiche, Engelstrompete |
 | Fingerhut, Goldregen, Gundelrebe, Herbstzeitlose,
Jakobs-Kreuzkraut, Kirschloorbeer |
 | Maiglöckchen, Oleander, Pfaffenhütchen, Rhododendron,
Rot-Ahorn, Sumpf-Schachtelhalm |
 | Schwarze Tollkirsche, Seidelblast, Thuja, Weißer Germer,
Wolfsmilch |
Giftpflanzen-Datenbank : www.giftpflanzen.ch |

|
Dank an alle, die am Tag der offenen Tür am 26./27.
September 2009
vorbei geschaut haben, und besonderen Dank all denen, die Lose
bei der Tombola zu Gunsten des Hilfsprojektes "Suibamoond" gekauft
haben. So kam
ein stolzer Spendenbetrag von 1000.- € zusammen. Der Scheck
wurde am 8.12.09 im Beisein von Steffi Häglsperger und Marcus Menzel dem Altöttinger
Musiker und Schirmherren von "Suibamoond", Herrn Alfons
Hasenknopf,
übergeben. Er hat den Scheck dankend entgegengenommen. Der
Betrag kommt
Kindern, die Gewalt erlebt haben in voller Höhe zu Gute. Nähere
Informationen auf www.suibamoond.de
|

Aktuelles Juli 2009: Mit In Kraft Treten der EU Verordnung
504/2008 müssen alle Equiden (die zur Registrierung anfallen,
sprich einen Equidenpass benötigen) mit einem Transponder
gekennzeichnet werden.
Ob der Schenkelbrand gemäß dieser Verordnung als alternative
Methode zugelassen wird ( oder lediglich zusätzlich zum Transponder)
wird derzeit noch diskutiert.
Die
Europäische Kommission hat diese Verordnung verabschiedet,
damit Equiden besser und eindeutiger identifiziert werden können
(Gründe : öffentliche Gesundheit, Tierseuchenbekämpfung,
Gesundheit der Pferde, Pferde können in den Lebensmittelkreislauf
kommen.. Thema Schlachttier). Aus diesem Grund müssen ab Juli 2009
alle Equiden binnen 6 Monaten nach Ihrer Geburt einen eigenen Pass
erhalten . . . und hierbei muss laut der Verordnung bereits
beim Ausstellen des Equidenpasses dem Tier ein elektronischer
Transponder in den Halsbereich implantiert werden ( ! oder
durch eine geeignete alternative Methode ! )
Eine geeignete Alternative kann nur eine
solche sein, die sicherstellt, dass das Tier hierdurch identifiziert
werden kann UND verhindert, dass doppelte Identifizierungsdokumente
ausgestellt werden !
Die Ausstellung des Passes wird in einer
Datenbank registriert unter einer individuellen, internationalen
Kennnummer (= Universal Equine Life Number -> UELN)... auch wenn
sich der Name des Tieres ändert.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei
Anruf in unserer Praxis 08728 - 445 / 0171 - 699 00 11 / 0171 - 699
00 43 oder via email info@pferde-praxis.com |

Wenn Sie an einem
Erste Hilfe Kurs für Kleintiere
interessiert sind, melden Sie sich bitte per E-Mail bei
uns.
Bei einer entsprechenden Interessentenanzahl findet dieses Jahr
nochmals ein Kurs statt. |


Tipp:
Grundsätzlich wollen und können wir keine wertende Haltung
unsererseits bezüglich einem Schlachttier / Nicht - Schlachttier
Eintrag in Ihrem Equidenpass abgeben.
Die Vorteile eines Schlachttier - Status liegen ganz klar in
der späteren, möglichen Verwertbarkeit des Tieres als Lebensmittel
(falls alle dafür notwendigen Auflagen eingehalten wurden [alle für
das Tier verwendeten Medikamente wurden eingetragen und notiert, das
Pferd kann auch noch ohne gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen
zum Schlachter transportiert werden, etc..])
Wenn Sie Ihr Pferd als Schlachttier deklarieren so muss der
Tierhalter (= Tierbesitzer!) ein Bestandsbuch führen
(Bestandsbuchverordnung !!)
Die Vorteile für einen Besitzer, der sein Pferd sowieso nie
schlachten lassen möchte, liegen darin, dass Sie alle Medikamente
verwenden dürfen und für diese auch nicht Buch führen müssen.
zum
Seitenanfang
|
|