Tierarztpraxis in Thurmading
Praxis für Pferde- und Kleintiermedizin
24 h Ereichbarkeit

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Aktuelles

Marcus Menzel
Tierarzt
Zusatzbezeichnung:
-
Betreuung von Pferdesportveranstaltungen
sonstige Qualifikationen:
- Ausstellung  von Equidenpässen

Thurmading 2
84568 Pleiskirchen
Tel: 08728 445
Handy:
Menzel: 0171 69900 11
Osl: 0171 69900 43
Nömaier: 0171 69900 18

E-Mail:
info@pferde-praxis.com

Kleintiersprechstunde
nach individueller Absprache

2. Thurmadinger Fortbildungstag
für Pferdebesitzer am 25.09.2010

Anmeldeformular (PDF 377 kb) - Einladung mit Anmeldeformular (805 kb)

West - Nil - Virus

Vorab:
Durch die folgenden Informationen möchten wir Sie keinesfalls in Panik versetzen oder dazu drängen, Ihr Pferd gegen das West Nil Virus impfen zu lassen.
Wir wollen lediglich unserer Informationspflicht nachkommen. Über die Möglichkeit der Impfung informieren wir Sie gerne persönlich in einem Gespräch.

Fakts:

West Nil Virus : ANZEIGENPFLICHTIGE Erkrankung
(Ausbruch und Verdacht MÜSSEN der Behörde gemeldet werden)

Allgemeine Informationen:

- weltweit verbreitetes Virus (Flavivirus / Arbovirus)
- große Bedeutung v.a. Juni / Juli-Oktober
- Übertragungswege: 
Infizierter Vogel (muss nicht klinisch krank sein) z.B. Ente, Gans, etc) infiziert Stechmücke (zumeist Culex, etc)
oder die Stechmücke infiziert einen gesunden Vogel [beide Wege möglich]
  => die infizierten Stechmücken infizieren entweder den Menschen oder das Pferd
!! bislang gibt es keinen Nachweis für eine Infektion der Stechmücken durch Menschen oder Pferde.
!! Es gibt keine Übertragung zwischen Mensch und Pferd
!! Es gibt keine Übertragung zwischen Pferd und Pferd
!! Es gibt keine Übertragung von Mensch zu Mensch

- Übertragungswahrscheinlichkeit: bei 1:30.000 Stichen
- Inkubationszeit bis sichtbare Erkrankungsformen auftreten:
3-15 Tage
- klinische Symptome: Fieber, Appetitverlust, Depression, neurologische defizitäre Symptome
- Mortalitätsrate der Pferde (derzeitiger Stand: 20-57%)
- Diagnostik: - direkte PCR Untersuchung am lebenden Tier
                   - indirekter ELISA Test
- Prophylaxe:

  1. Vermeiden der Stechmücken sowie alle damit verbundenen Maßnahmen
  2. West Nil Virus Impfung Grundimmunisierung ab einem Alter von 6 Monaten möglich
    - Abstand zwischen zwei Grundimmunisierungen: 3-5 Wochen
    - Wiederholungsimpfungen: alle 12 Monate
    - Abstand zwischen den sonst üblichen Impfungen und der West Nil Virus Impfung: mindestens 2 Wochen

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Giftpflanzen Info:

Grundsätzlich werden von giftigen Pflanzen Stoffe abgesondert, die Pferde vom Verzehr dieser Pflanzen abhält. Dennoch sollten Sie aus triftigem Grunde auf  folgende Pflanzen immer ein wachsames Auge werfen (weder verfüttern noch auf der Pferdeweide vorfinden)

Adlerfarn, Akazie, Aronstab, Blauer Eisenhut, Buchsbaum, Eibe, Eiche, Engelstrompete
Fingerhut, Goldregen, Gundelrebe, Herbstzeitlose, Jakobs-Kreuzkraut, Kirschloorbeer
Maiglöckchen, Oleander, Pfaffenhütchen, Rhododendron, Rot-Ahorn, Sumpf-Schachtelhalm
Schwarze Tollkirsche, Seidelblast, Thuja, Weißer Germer, Wolfsmilch

Giftpflanzen-Datenbank : www.giftpflanzen.ch

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Web-ScheckSuibamoondHilfsprojekt08-12-2009a.jpg (74869 Byte)Dank an alle, die am Tag der offenen Tür am 26./27. September 2009 vorbei geschaut haben, und besonderen Dank all denen,  die Lose bei der Tombola zu Gunsten des Hilfsprojektes "Suibamoond" gekauft haben. So kam ein stolzer Spendenbetrag von 1000.- € zusammen.  Der Scheck wurde am 8.12.09 im Beisein von Steffi Häglsperger und Marcus Menzel dem Altöttinger Musiker und Schirmherren von "Suibamoond", Herrn  Alfons Hasenknopf, übergeben.  Er hat den Scheck dankend entgegengenommen. Der Betrag kommt Kindern, die Gewalt erlebt haben in voller Höhe zu Gute. Nähere Informationen auf   www.suibamoond.de

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Aktuelles Juli 2009: Mit In Kraft Treten der EU Verordnung 504/2008 müssen  alle Equiden (die zur Registrierung anfallen, sprich einen Equidenpass benötigen) mit einem Transponder gekennzeichnet werden.
Ob der Schenkelbrand gemäß dieser Verordnung  als alternative Methode zugelassen wird ( oder lediglich zusätzlich zum Transponder) wird derzeit noch diskutiert.
Die Europäische Kommission hat diese Verordnung verabschiedet, damit Equiden besser und eindeutiger identifiziert werden können (Gründe : öffentliche Gesundheit, Tierseuchenbekämpfung, Gesundheit der Pferde, Pferde können in den Lebensmittelkreislauf kommen.. Thema Schlachttier). Aus diesem Grund müssen ab Juli 2009 alle Equiden binnen 6 Monaten nach Ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten  . . . und hierbei muss laut der Verordnung bereits beim Ausstellen des Equidenpasses dem Tier ein elektronischer Transponder in den Halsbereich implantiert werden  ( ! oder durch eine  geeignete alternative Methode ! )

Eine geeignete Alternative kann nur eine solche sein, die sicherstellt, dass das Tier hierdurch identifiziert werden kann UND verhindert, dass doppelte Identifizierungsdokumente ausgestellt werden !

Die Ausstellung des Passes wird in einer Datenbank registriert unter einer individuellen, internationalen Kennnummer (= Universal Equine Life Number -> UELN)... auch wenn sich der Name des Tieres ändert.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Anruf in unserer Praxis 08728 - 445 / 0171 - 699 00 11 / 0171 - 699 00 43  oder via email info@pferde-praxis.com

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Wenn Sie an einem
Erste Hilfe Kurs für Kleintiere
interessiert sind, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns.
Bei einer entsprechenden Interessentenanzahl findet dieses Jahr nochmals ein Kurs statt.

Beachten Sie bitte die neue Regeln für die Grundimmunisierung sowie für die Folgeimpfung bezüglich der Influenza :

1te Impfung Influenza: Tag 0
 
2te Impfung Influenza: im Abstand von mindestens! 42 Tagen  - höchstens 70 Tagen
 
3te Impfung Influenza: Normalerweise nur 6 Monate (+/- 21 Tage)
Ausnahme (z.B. bei Krankheit) maximal 7 Monate (+/- 21 Tage)

Auf einem Turnier darf ein Pferd frühestens 7 Tage nach der 2ten Impfung starten.
Nach jeder Folgeimpfung muss ein Pferd mindestens 7 Tage warten, bevor es wieder an einem Turnier teilnehmen darf.

Tipp:

Grundsätzlich wollen und können wir keine wertende Haltung unsererseits bezüglich einem Schlachttier / Nicht - Schlachttier Eintrag in Ihrem Equidenpass abgeben.

Die Vorteile eines Schlachttier - Status liegen ganz klar in der späteren, möglichen Verwertbarkeit des Tieres als Lebensmittel (falls alle dafür notwendigen Auflagen eingehalten wurden [alle für das Tier verwendeten Medikamente wurden eingetragen und notiert, das Pferd kann auch noch ohne gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen zum Schlachter transportiert werden, etc..])

Wenn Sie Ihr Pferd als Schlachttier deklarieren so muss der Tierhalter (= Tierbesitzer!) ein Bestandsbuch führen (Bestandsbuchverordnung !!)

Die Vorteile für einen Besitzer, der sein Pferd sowieso nie schlachten lassen möchte, liegen darin, dass Sie alle Medikamente verwenden dürfen und für diese auch nicht Buch führen müssen.
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Osl: 0171 6990043
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